Corona-„Spaziergänge“ in Cottbus untersagt – Aufzug in Brandenburg/Havel aufgelöst

Polizei und Justiz in Brandenburg gehen schärfer gegen nicht angemeldete, maßgeblich von Querdenkern und Rechtsextremen gesteuerten Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vor.

Nach zahlreichen unangemeldeten und als „Spaziergänge“ deklarierten Versammlungen seien solche Aufzüge in Cottbus ab Montag bis zum 13. Februar generell verboten, teilte die Polizeidirektion Süd am Sonnabend mit. Dazu sei nun eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Mit den wiederkehrenden, nicht angemeldeten Versammlungen seien Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere den Infektionsschutz zur Eindämmung der Corona-Pandemie verbunden gewesen, hieß es.

Am Samstag löste die Polizei in Brandenburg/Havel zudem eine nicht angemeldete Demonstration auf. Vor der Versammlung sei bekanntgeworden, dass erneut zu einem „Spaziergang“ aufgerufen worden sei, ohne diesen bei der Versammlungsbehörde anzumelden, teilte die Polizeidirektion West mit. Der Aufzug sei daraufhin aufgelöst worden.

Bei dem Einsatz seien die Identitäten von Teilnehmern festgestellt worden, um Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten zu erstellen, berichtete die Polizei. Diese betrafen die Teilnahme an einer verbotenen Versammlung und Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen, wenn etwa die Maskenpflicht missachtet wurde. Außerdem wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen.

AfD-Kreischef rief zu Cottbuser Corona-Demos auf

In Cottbus sind die Spaziergänge maßgeblich von der AfD und dem rechtsextremen Verein „Zukunft Heimat“ mit gesteuert worden. In den vergangenen Wochen waren regelmäßig jeweils rund 3000 Gegner der Corona-Maßnahmen bei nicht angemeldeten Demonstrationen auf die Straße gegangen, Regeln wie Maskenpflicht und Abstand wurden ignoriert. Mehrfach sind auch Polizisten angegriffen worden, als diese Personalien von Teilnehmern aufnehmen wollten.

Die Polizei erklärte nun, zu den Spaziergängen werde über den Messengerdienst Telegram „von einer bestimmten Person“ und einer Gruppe aufgerufen. Dazu gehört der Cottbuser AfD-Kreischef Jean-Pascal Hohm.

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„Ich will die Menschen unterstützen, weil sie von der offiziellen Politik nicht gehört werden“, sagte er jüngst der „Lausitzer Rundschau“. Doch Hohm, gegen den mehrere Verfahren laufen, etwa wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, ist nach eigenen Angaben selbst „zweimal geimpft“, wie dem Blatt sagte.

Er habe im Freundes- und Bekanntenkreis erlebt, dass mit Covid-19 nicht zu spaßen sei. Auch junge Menschen in seinem Umfeld hätten schwere Krankheitsverläufe erlebt und kämpften mit den Langzeitfolgen. Davor wolle er sich schützen. Doch die Demonstrationen gegen die Impfpflicht sieht er als Kampf für die Freiheit und ruft zum „Aufbegehren“ auf.

Laut Verfassungsschutz ist in Cottbus bei den Versammlungen die bereits lange bekannte „Mischszene“ aus Neonazis, Hooligans, Kampfsportlern und anderen aktiv. Dieses „toxische Gebilde“ versuche, das bürgerliche Milieu zu gemeinsamen Versammlungen zu bringen. Insgesamt bemühten sich Extremisten, die Dynamik zu steuern.

Staatsanwaltschaft: Auch Haftanträge bis Hauptverhandlung in den Blick nehmen

Laut Polizei werden mit der Verbotsverfügung die Veranstaltung von und die Teilnahme an nicht angemeldeten und nicht behördlich bestätigten, insbesondere mit generellen Aufrufen zu Cottbusser „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden Versammlungen unter freiem Himmel untersagt. Das Verbot betreffe die Gemarkungen Altstadt, Brunschwig, Ströbitz, Schmellwitz, Sandow, Branitz, Spremberger Vorstadt, Sachsendorf, Saspow und Madlow der Stadt Cottbus. Das Verbot gelte „unabhängig vom Wochentag und unabhängig davon, ob einmalig oder wiederkehrend stattfindend“ und umfasse auch Ersatzversammlungen.

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Andreas Behm hat die Staatsanwaltschaften des Landes indes angewiesen, Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Politik nachdrücklich zu verfolgen. Es gehe um Straftaten wie Angriffe auf Polizeibeamte und Journalisten oder Kundgebungen vor Krankenhäusern.

Dabei habe der Generalstaatsanwalt auch auf die Möglichkeit beschleunigter Verfahren verwiesen – „damit die Strafe auf dem Fuße folgt“, erklärte Böhm. Hier könnten auch Anträge auf Haft bis zur Hauptverhandlung in den Blick genommen werden. (mit dpa)

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