Wichtiger Unterschied: Arbeitszeit und Anwesenheit im Büro. bild: imago
Die Welt in Karten
Die wöchentliche Arbeitszeit steht immer wieder zur Diskussion. Doch wie stehen wir im europäischen Vergleich da?
Das Bundesamt für Statistik weist als wöchentliche Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte in der Schweiz 41,8 Stunden aus. Damit gehören wir in Europa zu denjenigen Ländern, welche die längsten Arbeitszeiten leisten.
Ein direkter Vergleich der Länder ist allerdings nicht ganz einfach, da die Erhebungen der verschiedenen Länder auf unterschiedlichen Methoden beruhen. Das Bundesamt für Statistik empfiehlt für den internationalen Vergleich die tatsächlichen Arbeitsstunden der Vollzeitarbeitnehmenden zu berücksichtigen, welche das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) publiziert.
Die Schweiz kommt da auf 42 Stunden pro Woche, also 0,2 mehr als das BfS. Warum das so ist, erklären wir weiter unten. Blicken wir erst auf die Karte:
Die Schweiz wird hier nur von der Türkei (46,1 Stunden), Serbien (43,7 Stunden) und Montenegro (43,4 Stunden) übertroffen. Der Schnitt in der EU liegt bei 39,1 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, was bei fünf Arbeitstagen 7:45 Stunden täglich bedeuten würde.
Den Schnitt nach unten ziehen die nordischen Länder. In Schweden (37,8 Stunden) und Norwegen (37,5 Stunden) liegt die wöchentliche Arbeitszeit so tief wie sonst nirgends in Europa. Ebenfalls über wenig Arbeitszeit können sich Frankreich und Dänemark (je 38,1 Stunden), sowie Finnland (38,2 Stunden) freuen.
Allerdings dürften diese Nationen bald von Island unterboten werden. Die Nordeuropäer führten im Sommer 2021 die 35-Stunden-Woche ein. Die aktuellsten Daten von Eurostat in unserer Grafik stammen von 2020.
Warum die Daten von Eurostat zu den tatsächlichen Arbeitsstunden sich besser für den internationalen Vergleich eignen, erklärt Rongfang Li vom Bundesamt für Statistik: «Der Grund dafür ist, dass in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung die Frage an die Arbeitnehmenden nach den üblichen Arbeitszeiten sich spezifischer auf die vertraglichen Arbeitsstunden bezieht, während in anderen Ländern die Frage allgemeiner nach den üblichen Arbeitszeiten formuliert ist.» Ab 2021 könnte sich das ändern. Die Schweiz wolle bei der Erhebung der üblichen Arbeitsstunden eine neue entsprechende Frage einführen.
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