WiWo Coach Wann die Betriebsrente gekürzt werden darf
Der Niedrigzins drückt die Erträge für Betriebsrenten. Ein Leser fragt, ob seine Rente gekürzt werden darf. Anwältin Andrea Kröpelin klärt auf.
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Pensionskassen legen ihr Geld vorwiegend in Anleihen an. Wegen des Niedrigzinses werfen die jedoch kaum noch Erträge ab. Soweit das rechtlich zulässig ist, werden Betriebsrenten daher vom Versorgungsträger gekürzt. Ein Leser will wissen, ob seine Unterstützungskasse rückwirkend Leistungen mindern darf – und falls nicht, wen er verklagen kann. Andrea Kröpelin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt die rechtlichen Regeln.
Antwort: Bei einer Unterstützungskasse verpflichtet sich ein Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zu verschaffen. Sie ist eine eigenständige externe Versorgungseinrichtung, die der Arbeitgeber als Trägerunternehmen finanziert. Das Trägerunternehmen muss die Kasse finanziell so ausstatten, dass sie die zugesagten Leistungen erbringen kann. Der Arbeitgeber steht für Defizite bei der Unterstützungskasse ein, auch wenn er die Beiträge ordnungsgemäß geleistet hat.
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